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Warum der Begriff "Rasse" in die Irre führt

Unter dem Eindruck der jüngsten Demonstrationen gegen Rassismus in den USA und in vielen europäischen Ländern und der mit neuem Selbstbewusstsein vorgetragenen völkischen Weltanschauungen in Deutschland ist eine Formulierung in Artikel 3 des Grundgesetzes in den Fokus gerückt. Dort heißt es: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“ Aber Menschenrassen gibt es nicht, betont die moderne Forschung. Sollte man das Wort dann nicht streichen? Jürgen Reuß hat bei der Freiburger Wissenschaftshistorikerin Prof. Dr. Veronika Lipphardt nachgefragt, die sich intensiv mit genetischen Zuordnungen in der Geschichte, aber auch in der heutigen Forschung und Forensik beschäftigt.

Das Interview ist hier zu finden.