Sie sind hier: Startseite Bereich Gender und … Gender und Diversity … Hochschulsteuerung

Hochschulsteuerung

Prorektorat für Universitätskultur

Das Prorektorat für Universitätskultur wurde zum 1. April 2021 an der Universität Freiburg eingerichtet; Prorektorin ist Prof. Dr. Sylvia Paletschek.

Weitere Informationen folgen in Kürze.

 

Abteilung Gleichstellung, Diversität und akademische Personalentwicklung

Die im September 2021 eingerichtete Abteilung Gleichstellung, Diversität und akademische Personalentwicklung ist dem Prorektorat für Universitätskultur zugeordnet.

Ihre Aufgabe ist die Beratung der Hochschulleitung sowie sämtlicher Einrichtungen der Universität in den verschiedenen Entscheidungs-, Planungs-, Umsetzungs- und Bewertungsprozessen zum Thema Gleichstellung und Vielfalt. Dafür erarbeitet die Abteilung Konzepte und Strategien, Instrumente und praktikable Maßnahmen. Sie orientiert sich dabei insbesondere an den im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) definierten Diversity-Dimensionen Geschlecht, Behinderung, ethnische Herkunft, Weltanschauung, Alter und sexuelle Orientierung.  Die Abteilung entwickelt zudem Instrumente und Materialien für bewusstseinsbildende Maßnahmen zu Gender und Diversity an der Universität und arbeitet an der Etablierung einer Gender- und Diversity-sensiblen Datenbasis. Handlungsleitend für die Arbeit der Abteilung ist der jeweils aktuelle Gleichstellungsplan, der die inhaltlichen Prioritäten für den jeweiligen Zeitraum festlegt.

 

Ständige Senatskommission für Gleichstellungsfragen

Gleichstellungsarbeit erfordert die Teilhabe und Gestaltungsmöglichkeit aller Geschlechter. Daher wurde im Oktober 2008 auf Beschluss des Senats die frühere „Ständige Senatskommission zur Förderung von Wissenschaftlerinnen und Studentinnen“ in „Ständige Senatskommission für Gleichstellungsfragen“ umbenannt. Ebenso wurde das Aufgabenprofil um weitere Dimensionen von Diversity erweitert und die Kommission in ihrer Arbeit durch Erweiterung der Mitgliederzahl gestärkt. Der Kommission gehören der*die Gleichstellungsbeauftragte sowie die Beauftragte für Chancengleichheit kraft Amtes an. Gewählte Mitglieder sind vier Professor*innen, zwei Vertreter*innen des wissenschaftlichen Diensts, zwei Studierende und zwei Mitarbeitende aus Verwaltung, Service und Technik. Die Amtszeit ist an die des Senats gekoppelt und beträgt bei den Studierenden ein Jahr, bei den übrigen Mitgliedern vier Jahre. Die Kommissionsmitglieder werden vom Senat gewählt. Den Vorsitz der Kommission hat in der aktuellen Amtsperiode die Prorektorin für Universitätskultur inne.

Vordringliche Aufgabe der Senatskommission ist es, die Umsetzung von Gleichstellungs- und Diversity-Maßnahmen an der Universität Freiburg beratend zu begleiten und die Gleichstellungsakteur*innen bei der Erfüllung und Weiterentwicklung ihrer Aufgaben zu unterstützen. Sie informiert sich über den neuesten Stand der Gleichstellungs- und Vielfaltsarbeit und gibt Handlungsempfehlungen für die Universität. Außerdem schlägt die Senatskommission dem Senat die Preisträger*innen des jährlich zu vergebenden Bertha-Ottenstein-Preises vor.

https://uni-freiburg.de/universitaet/organisation-und-verwaltung/senat-senatsausschuesse-und-kommissionen/staendige-senatskommission-fuer-gleichstellungsfragen

 

Gleichstellungsbeauftragte

Die*Der Gleichstellungsbeauftragte ist die*der gewählte Vertreter*in der Belange von Wissenschaftlerinnen und Studentinnen und setzt sich für die Beseitigung bestehender Nachteile für diese Zielgruppen ein. Gesetzliche Grundlage ist § 4 LHG. Die*Der Gleichstellungsbeauftragte wird für eine Amtszeit von vier Jahren vom Senat gewählt, ist Mitglied des Senats und aller Senatskommissionen und nimmt an den Sitzungen des Universitätsrats und der Struktur- und Entwicklungskommission sowie an den Berufungskommissionen mit beratender Stimme teil. Die*Der Gleichstellungsbeauftragte der Universität hat drei Stellvertreter*innen aus den Bereichen Medizin, Naturwissenschaft und Technik sowie Geistes-, Sozial- und Kulturwissenschaften. In den Fakultäten wird sie*er von je einer*einem Fakultätsgleichstellungsbeauftragten unterstützt.

www.gleichstellungsbuero.uni-freiburg.de

 

Beauftragte für Chancengleichheit

Die Beauftragte für Chancengleichheit ist die gewählte Vertreterin der in Verwaltung und Technik beschäftigten Mitarbeiterinnen der Universität. Gesetzliche Grundlage ist das Chancengleichheitsgesetz. Die Beauftragte wird von den weiblichen Beschäftigten in Verwaltung und Technik für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt. Sie hat unmittelbares Vortragsrecht beim Kanzler. Sie achtet auf die Einhaltung des Chancengleichheitsgesetzes und unterstützt das Rektorat bei dessen Umsetzung. Bei allen personellen, sozialen und organisatorischen Maßnahmen wird sie frühzeitig beteiligt. Sie begleitet Personaleinstellungen und wirkt in universitären Gremien und Arbeitsgruppen mit.

www.chancengleichheit.uni-freiburg.de

 

Ansprechpartner*innen in Fällen sexueller Belästigung an der Universität

In Fällen von sexueller Belästigung und Stalking finden Betroffene Unterstützung und Beratung bei zwei Anlaufstellen in der Universität:

Die*Der Gleichstellungsbeauftragte gemäß § 4 Abs. 9 LHG und Prof. Dr. theol. Klaus Baumann.

https://www.gleichstellungsbuero.uni-freiburg.de/de/belaestigung

 

Schwerbehindertenvertretung

Die Schwerbehindertenvertretung vertritt die Interessen der schwerbehinderten und diesen gleichgestellten Menschen bei Personalmaßnahmen sowohl im Bereich des Personals in Verwaltung, Service und Technik als auch des wissenschaftlichen Personals und setzt sich für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen ein. Sie wird von den schwerbehinderten und diesen gleichgestellten Beschäftigten gewählt. Die Schwerbehindertenvertretung berät diese u.a. zur behindertengerechten Gestaltung von Arbeitsplätzen und Arbeitsbedingungen, Bewerbungsverfahren, Konflikten mit Kolleg*innen, Mitarbeiter*innen oder Vorgesetzten, zu Feststellungs- und Gleichstellungsanträgen und unterstützt in Fragen von Arbeitsschutz und Gesundheitsfürsorge.

http://www.schwerbehindertenvertretung.uni-freiburg.de/

 

Beauftragte für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung

Die*Der Beauftragte für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung bietet Beratung und Informationen zum Studium mit Behinderung, unterstützt bei Nachteilsausgleichsanträgen und vermittelt Kontakte zu weiteren Anlaufstellen. Die*Der Beauftragte unterstützt die Universität dabei, die besonderen Bedürfnisse von behinderten oder chronisch erkrankten Studierenden bei der Gestaltung der Studien- und Lernbedingungen zu berücksichtigen und insbesondere einer Benachteiligung dieser Studierenden entgegenzuwirken, damit sie die Angebote der Universität möglichst ohne fremde Hilfe in Anspruch nehmen können.

http://www.studium.uni-freiburg.de/de/beratung/studieren-mit-behinderung-oder-chronischer-erkrankung

 

Gleichstellungscontrolling

Seit 2009 finden in regelmäßigen Abständen Strategiegespräche zwischen dem Rektorat und den einzelnen Fakultäten statt. Im Zentrum der Gespräche steht die geplante strategische Entwicklung der jeweiligen Fakultät, worunter zentrale Bereiche wie Lehre, Forschung, Berufungs- und Personalplanung, Infrastruktur sowie die Entwicklung der Geschlechterverteilung zählen, wie sie u.a. im Struktur- und Entwicklungsplan der Fakultät beschrieben wurden. Das Rektorat beabsichtigt mit diesen Gesprächen, die Stärken und Schwächen der Fakultät, die bereits erfolgte oder geplante Schwerpunktbildung sowie eine ggf. erforderliche Prioritätensetzung zu erörtern und zentrale Handlungsfelder zu identifizieren. Mit Einbeziehung der Themen Gleichstellung und Vielfalt in die Strategiegespräche wird die Relevanz und Querschnittsorientierung für die Universität unterstrichen und zugleich die Möglichkeit eröffnet, gemeinsam mit den Vertretungen der Fakultäten Handlungsoptionen für die bestehenden Herausforderungen zu entwickeln.

 

Bertha-Ottenstein-Preis

Seit 1997 schreibt die Universität jährlich den Bertha-Ottenstein-Preis (vormals „Frauenförderpreis“) aus. Mit dem Preis sollen innovative Projekte und strukturelle Maßnahmen auf dem Gebiet der Gleichstellung sowie herausragende Leistungen im Bereich der Frauen- und Geschlechterforschung gewürdigt und unterstützt werden. Der Bertha-Ottenstein-Preis ist mit 5.000 EUR dotiert und wird universitätsöffentlich im Rahmen des Dies Universitatis verliehen. Der Bertha-Ottenstein-Preis ist nationales Best-Practice-Beispiel der von der Europäischen Union geförderten Initiative Gendera – Gender Debate in the European Research Area

https://uni-freiburg.de/zuv/faq/bertha-ottenstein-preis/

 

Arbeitskreis Barrierefreiheit

Auf Empfehlung der Ständigen Senatskommission für Gleichstellungsfragen hat das Rektorat am 24.03.2010 die Einrichtung eines Arbeitskreises „Barrierefreiheit“ unter dem Vorsitz des Vizerektors beschlossen. Mit der Zusammenführung der an der Universität vorhandenen Einrichtungen, die sich mit dem Thema „Behinderung/chronische Krankheit in Studium und Arbeit“ beschäftigen (unter anderem die Abteilung Gleichstellung, Diversität und akademische Personalentwicklung, die Schwerbehindertenvertrauensperson und die*der Beauftragte für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung) sowie unter Beteiligung von betroffenen Studierenden und Mitarbeitenden sollen die Maßnahmen in diesem Bereich zielgerichtet gestaltet und weitere Synergien geschaffen werden. Der Arbeitskreis verfolgt das Ziel, als Multiplikator die Erarbeitung von Strategien und Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit an der Universität Freiburg voranzubringen und auf den verschiedenen Ebenen für das Thema zu sensibilisieren. Der Begriff „Barrierefreiheit“ wird dabei nicht als ausschließlich auf den baulichen Bereich beschränkt verstanden, sondern steht für den kontinuierlichen Abbau von Barrieren, die Studierenden und Mitarbeitenden mit Behinderung die selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe an Studium und Arbeitsleben bislang erschweren. Seit 2014 hat der Kanzler den Vorsitz des Arbeitskreises inne; die Geschäftsstelle des Arbeitskreises liegt beim Referenten des Kanzlers.

 

Arbeitskreis „Familienfreundliche Universität“

Der Arbeitskreis „Familienfreundliche Universität“ wurde 2007 gegründet und übernimmt die strategische Koordination aller Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf bzw. Studium. Um eine breite Akzeptanz des Anliegens „Familienfreundliche Universität“ zu fördern, sind neben ständigen Mitgliedern weitere relevante Personen an der Planung und Umsetzung von Maßnahmen beteiligt, darunter Fakultätsvertretungen und Abteilungsleiter*innen z.B. aus den Bereichen Bau, Personal oder Bibliothek. Der Arbeitskreis hat die Aufgabe, sämtliche Arbeits- und Studienbedingungen an der Universität Freiburg auf ihre Familienfreundlichkeit zu überprüfen, um auf dieser Grundlage konkrete Maßnahmen zur besseren Balance von Studium bzw. Beruf und Familie einzuleiten. Die Leitung des Arbeitskreises hat der Kanzler inne; die Geschäftsstelle des Arbeitskreises liegt beim Familienservice.

https://www.familienfreundliche.uni-freiburg.de

 

Abteilung Familienservice (D3.5) und Familienservice gGmbH

Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf/Studium und Familie werden an der Universität schon seit Anfang der 1990er Jahre verfolgt und umgesetzt. Anfangs widmete sich die Frauen- bzw. Gleichstellungsbeauftragte diesem Themenbereich. Mittlerweile gibt es einen eigenständigen Familienservice, der seit 2010 als Stabsstelle bzw. seit 2021 als Abteilung dem Kanzler der Universität zugeordnet ist, und eine dort angegliederte Familienservice gGmbH. Die Abteilung Familienservice berät Beschäftigte zu Kinderbetreuungsangeboten, familienfreundlichen Rahmenbedingungen und finanziellen Hilfen und steht bei der Suche nach individuellen Lösungen von Vereinbarkeitsproblemen beratend zur Seite. Neue (insbesondere internationale) Beschäftigte der Universität finden hier Hilfe bei der Suche nach Plätzen in Kinderbetreuungseinrichtungen und bei der Auswahl einer geeigneten Schule für ihre schulpflichtigen Kinder. Die Familienservice gGmbH fungiert als Trägerin der universitätseigenen Kindertagesstätten.

http://www.familienservice.uni-freiburg.de

 

Arbeitskreis „Personalentwicklung“

Das Rektorat hat im November 2008 entschieden, eine systematische Personalentwicklung an der Universität Freiburg einzuführen und mit einer Pilotphase in der zentralen Verwaltung zu beginnen. Hierfür wurde unter der Leitung des Kanzlers ein Arbeitskreis eingerichtet, an dem unter anderem die Schwerbehindertenvertretung, die Beauftragte für Chancengleichheit sowie die Stabsstelle Gender and Diversity beteiligt waren. Der Arbeitskreis wurde beauftragt, ein ganzheitliches, d.h. Gender- und Diversity-sensibles Personalentwicklungskonzept unter Berücksichtigung der folgenden Schwerpunkte zu entwickeln: Einführung von Mitarbeiter*innen-Gesprächen, Führungskräfteentwicklung, Fortbildung und Qualifizierung, Beförderungsplanung sowie angemessene Berücksichtigung des sozialen Umfelds, insbesondere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Das Konzept „Personalentwicklung. Pilotphase in der zentralen Verwaltung in den Jahren 2009-2011“ wurde 2009 vom Rektorat beschlossen. 2015 wurde ein gesamtuniversitäres Personalentwicklungskonzept 2015-2020 vorgelegt. Zu dessen Umsetzung ist eine koordinierende Geschäftsstelle Personalentwicklung eingerichtet worden. Die Geschäftsstelle ist strukturell im Dezernat 3 (Personal) angesiedelt.

https://uni-freiburg.de/universitaet/themen-im-fokus/karriere

 

Gender-Kreis

Der Freiburger Gender-Kreis ist ein Zusammenschluss aller Einrichtungen und Akteur*innen an der Universität Freiburg, die sich hauptberuflich mit den Themen Gender und Gleichstellung befassen. Er dient der Vernetzung der wissenschaftlichen Expertise der Geschlechterforschung (Zentrum für Anthropologie und Gender Studies) mit den Kompetenzen und Erfahrungen aus der Gleichstellungspraxis (Gleichstellungsbeauftragte und Beauftragte für Chancengleichheit) sowie der strategisch-konzeptionellen Arbeit (Abteilung Gleichstellung, Diversität und akademische Personalentwicklung).

https://www.diversity.uni-freiburg.de/Struktur/Gender-Kreis